Die Kosten für die Behandlung Ihres Tieres werden nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) berechnet. Es handelt sich hier um eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, in der nach einem Kapitel mit allgemeinen Regelungen nahezu alle tierärztlichen Leistungen samt ihrer Preise aufgelistet sind. In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten:
In Puncto Impfungen
haben wir uns vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. beraten lassen, sodass wir Folgendes - unverbindliches - Beispiel aufzeigen möchten (Hund ohne Borreliose):
-Impfung Hund:
Leistung GOT | EK netto* | Gebühr | Bemerkung |
---|---|---|---|
20 Allgemeinuntersuchung, Hund | 12,03 € | 1-fach (Minimum) | |
602 Schutzimpfung | 4,01 € | 1-fach (Minimum) | |
101 Impfbescheinigung | 3,44 € | 1-fach (Minimum) | |
Impfstoff | 10,00 € | 20,00 € | maximal nach AMPreisV |
Material Spritze | 0,04 € | 0,08 € | frei kalkulierbar |
Material Kanüle | 0,02 € | 0,04 € | frei kalkulierbar |
Summe, netto | 39,60 € |
In Puncto Behandlungen
- Die einzelne Leistung kann nach der GOT mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welcher Satz gewählt wird, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres, den örtlichen Verhältnissen, aber auch vom Zeitpunkt der Erbringung der tierärztlichen Leistung (nachts und/oder an Wochenenden, insbesondere an Sonn- und Feiertagen). Somit ist der Tierarzt insbesondere bei Notbehandlungen berechtigt, erhöhte Gebühren zu berechnen.
-Eine Unterschreitung des Einfachsatzes und eine Überschreitung des Dreifachsatzes sind grundsätzlich unzulässig; eine Ausnahmevereinbarung kann allerdings unter den Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 GOT getroffen werden.
-Die GOT fordert nicht, dass der Tierarzt eine Rechnung schreiben muss. Tut er es gleichwohl, dann sollte diese zumindest enthalten: Datum, Tierart, Diagnose, berechnete Leistung, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer sowie Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material.
-Eine Preisliste haben wir auf dieser Seite nicht abgedruckt. Wir möchten Ihnen daher nur beispielhaft aufzeigen, wie Behandlungskosten berechnet werden.
Wir rechnen in unserem Tiergesundheitszentrum Pöseldorf die meisten Leistungen mit dem einfachen Satz ab.
Wir sind ein kleines Unternehmen mit entsprechenden kleinen Kosten, und wir wissen, dass moderne Tiermedizin Geld kostet. Ein Beispiel: Laut GOT kostet eine Allgemeine Untersuchung netto minimal 12,03 €, im mittleren Satz 24,06 € und maximal 36,09 €, da eine Unterschreitung oder Überschreitung nicht erlaubt sind.
Ein Abrechnungsbeispiel für eine Zahnsteinentfernung kann wie folgt aussehen:
1 faches | 2faches | 3faches | GOT-Seite | |
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- Konsultation | 12,03 | 24,06 | 36,09 | Seite 14 |
- Injektionen | 5,15 | 10,30 | 15,45 | Seite 21 |
- Infusion | 11,46 | 22,92 | 34,38 | Seite 22 |
- Narkose | 17,18 | 34,36 | 51,54 | Seite 58 |
- Zahnsteinentfernung | 68,72 | 137,44 | 206,16 | Seite 54 |
- Entgelt für Materialen | 9,70 | 9,70 | 9,70 | Seite 1 §1 |
Netto | 107,63 | 205,56 | 303,49 |
Bestimmten Positionen sind im Gebührenverzeichnis mit „Z“ gekennzeichnet; die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten .14,30, 28,60 oder bei 3 fache Satz 42,90 das ist für jedermann sichtbar in der GOT.
Wir freuen uns, daß es Firmen gibt, die auch in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen die Qualität immer auf hohem Niveau halten, ohne ihre Klienten unnötig zu belasten. Wir reden von Hyundai, dem Wagen den meine Frau fährt oder Ryan Air, der Fluggesellschaft mit der ich immer nach Spanien fliege, und was sagen wir von Doc Morris: Da kaufen wir die Arzneimittel für unsere Tochter und die bringen die sogar nach Hause und wir sind sehr glücklich...!